Häckseln am Wochenende ? Infos zum Lärmschutz
Besonders am Wochenende finden die meisten Leute Zeit für die Gartenarbeit. Rasenmähen, Häckseln, Hecke schneiden etc. sind aber nicht gerade leise Tätigkeiten. Was darf man eigentlich und wie lange ? Deutschland wäre nicht Deutschland wenn es nicht auch hierfür eine Verordnung geben würde, die
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
In dieser ist klar geregelt zu welchen Zeiten man in Wohngebieten mit Maschinen Lärm machen darf.
Und zwar ist es generell an Werktagen von 7:00 bis 20:00 Uhr erlaubt. Der Samstag zählt auch zu den Werktagen. Also dürfen die motorisierten Gartengeräte am Sonntag und an Feiertagen nicht genutzt werden. Eine Besonderheit gilt für Gartengeräte mit Verbrennungsmotor (wie z.B. Benzinhäcksler) mit einem Lärmpegel über 88 Dezibel: Hier gilt eine verkürzte Nutzungszeit, der Gebrauch ist an Werktagen nur von 9:00 bis 13:00 und 15:00 bis 19:00 Uhr gestattet.
Bitte aber auch immer die örtlichen Besonderheiten beachten und ggf. bei der Gemeinde nachfragen. Gemeinden und Kommunen können abweichende Regelungen treffen, welche die allgemeingültige Lärmschutzverordnung dann überstimmen.
Um nicht nur den Nachbarn sondern auch den eigenen Ohren einen Gefallen zu tun sollte man auf allzu laute Gartengeräte lieber verzichten und sich einen Leisehäcksler anschaffen, z.B. den bewährten Makita UD 2500.